Funke Konzertkassen

Konzerte, Theater, Musicals, Sport

Ticket-Hotline: 040 - 450 118 676

Mo-Do: 10.00-16.30 Uhr, Fr: 10.00-14.30 Uhr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstelle

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstelle

 

Die Vorverkaufsstelle vermittelt nur namens und im Auftrage der jeweiligen Veranstalter den Kaufvertrag.

§1  Geltungsbereich

Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend der Vermittlung von Veranstaltungskarten gelten im Verhältnis zur Vorverkaufsstelle die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil von Verträgen, es sei denn, sie werden durch die Vorverkaufsstelle ausdrücklich anerkannt.

§2  Preise

  1. Die von den Mitarbeitern der Vorverkaufsstelle angebotenen Preise für die Veranstaltungs­karten sind Endpreise inklusive MwSt., Vorverkaufsgebühr, Lizenzgebühr und Abgaben an den jeweiligen Veranstalter.

  2. Für Veranstaltungen, die noch nicht im Verkauf sind, fällt evtl. zusätzlich eine Vormerkgebühr an.

  3. Für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeit durch EC-Karte wird keine Gebühr erhoben.

  4. Etwaige vom Veranstalter gewährte Ermäßigungen sind vom Kunden selbständig bei der Vorverkaufsstelle zu erfragen. Nachträgliche Ermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Ermäßigung vom Veranstalter erst nach dem Kauf festgesetzt wird.

§3  Anzahlungen und Reservierungen

  1. Anzahlungen zur Bestellung von Veranstaltungskarten werden nur gegen Quittung entgegengenommen. Soll bei Abholung der Veranstaltungskarten die Anzahlung angerechnet werden, muss die Quittung vorliegen und zurückgegeben werden; ansonsten besteht kein Anspruch gegen die Vorverkaufsstelle.

  2. Ist trotz Anzahlung die Beschaffung der gewünschten Veranstaltungskarten nicht möglich, so erhält der Besteller die Anzahlung gegen Vorlage der Quittung erstattet.

  3. Ein Forderungsanspruch auf unbedingte Beschaffung kann weder durch Anzahlung noch durch einen schriftlichen Auftrag begründet oder anerkannt werden, da im voraus oftmals nicht erkennbar ist, ob und welche Veranstaltungskarten es noch gibt.

  4. Ein Forderungsanspruch auf unbedingte Beschaffung besteht auch bei einer Bestellung über unsere Homepage nicht. Der Grund hierfür ist der oftmals schnellebige Kartenverkauf und wir nicht selber das Ticketingsystem sind. Insofern kann in Ausnahmefällen ein ausverkauftes Konzert oder eine ausverkaufte Preiskategorie auf unserer Seite noch buchbar sein. Dieses teilen wir dem Kunden natürlich so schnell wie uns möglich nach Bestelleingang mit.
  5. Die Vorverkaufsstelle verkauft keine Karten an gewerbliche Wiederverkäufer und behält sich vor, bei berechtigten Zweifeln den Auftrag zu kürzen oder gar nicht auszuführen.

  6. Bei besonderen einzelnen Veranstaltungen gilt eine PERSONALISIERUNG - WEITERVERKAUFSVERBOT
    Die Karte ist personalisiert. Der Name des Zugangsberechtigten ist in die auf der Karte befindliche Leerzeile einzutragen (vor dem Besuch der Veranstaltung).
    Die Zugangsberechtigung wird nicht erworben, wenn ein gewerblicher Vermittler oder Vertreter eingeschaltet wird.
    Auf einen Dritten ist die Zugangsberechtigung nur übertragbar, wenn der Dritte keinen höheren Preis als den auf der Karte ausgewiesenen Preis zahlt. Zulässig ist maximal ein Nebenkostenaufschlag i. H. v. 25% z. B. für Porto- und Vermittlungskosten. Die Übertragung setzt voraus, dass der Dritte alle Vertragspflichten – insbesondere auch das Weiterverkaufsverbot – übernimmt.
    Die Zugangsberechtigung ist nicht übertragbar, wenn sie in einem Paket mit anderen Waren / Dienstleistungen veräußert wird, deren Preisanteil höher ist als 25% des auf der Karte angegebenen Preises.
    Nur wenn die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Name des ursprünglich Zugangsberechtigten durch den Namen des Dritten ersetzt werden. Der Besitz des Tickets verbrieft kein Zutrittsrecht zur Veranstaltung. Tickets, die als verloren oder gestohlen gemeldet werden oder mit Preisaufschlag weiterverkauft werden, werden gesperrt.
  7. Gutscheine oder Teile davon werden von der Vorverkaufsstelle nicht ausgezahlt.

  8. Sollten Sie Karten online oder per Telefon bestellen, senden wir Ihnen die Karten zu, sobald wir den Geldeingang feststellen können. Entweder direkt zu Ihnen oder an die gewünschte Vorverkaufsstelle. Haben Sie sich für eine Kassenabholung entschieden, werden Sie per Email informiert, sobald die Karten für Sie bereitliegen.

§4  Rückgabe von Veranstaltungskarten

  1. Veranstaltungskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Nur bei einer Absage oder Datums­verschiebung ist eine Rückgabe möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die Original-Veranstaltungskarten spätestens innerhalb von einem Werktag nach dem ursprünglichen Termin an die Vorverkaufsstelle zurückzugeben, wo sie gekauft wurden.

  2. Eine Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Veranstalter die entsprechenden Veranstaltungs-Kartengelder an die Vorverkaufsstelle zurück erstattet hat.Es besteht kein Anspruch auf Rückgewähr der von der Vorverkaufsstelle erhobenen Gebühren (siehe § 2).

  3. Bei Nicht-Erstattung durch den Veranstalter und in begründeten Einzelfällen, ist die Vorverkaufsstelle berechtigt, die Pflicht der Erstattungen dem Veranstalter zurück zu übertragen.

  4. Bei Verlust der Veranstaltungskarten ist eine Rückerstattung oder Ersatz ausgeschlossen.

  5. Unmittelbar nach Übergabe der Veranstaltungskarten sind diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler sind sofort anzuzeigen.

  6. Veranstaltungstickets die per Fax, E-Mail oder per Internet bestellt wurden betrifft Fernabsatzverträge im Sinne von §312b BGB. Diese sind allerdings gemäß § 312b Abs.3 Nr.6 BGB nicht den speziellen Fernabsatzregelungen unterworfen. Dies bedeutet, dass die vermittelten Veranstaltungstickets grundsätzlich von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.

§5  Haftungsbeschränkungen

  1. Die Verpflichtung der Vorverkaufsstelle beschränkt sich auf die Abwicklung des Verkaufs der Veranstaltungskarten. Die Durchführung der Veranstaltung ist keine Vertragspflicht, sondern obliegt dem Veranstalter. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z.B. Durchführung, Organisation, Verlegung, Ausfall usw.) haftet allein der Veranstalter.

  2. Die Vorverkaufsstelle haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; im Übrigen nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadens­ersatz­anspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags­typischen Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.

  3. Die Regelungen nach 1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

  4. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

  5. Die Vorverkaufsstelle übernimmt gegenüber dem Veranstalter keine Garantie für den Abverkauf von Tickets. Insbesondere haftet die Vorverkaufsstelle nicht für die vorzeitige Einstellung des Ticketverkaufs oder für fehlerhafte Platzierung des Angebots. Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine vertragliche Verpflichtung für den Abverkauf von Tickets. Der Verkauf der Tickets und dessen Abwicklung sowie die Bewerbung liegen im alleinigen Ermessen der Vorverkaufstelle.

§6 Lieferung, Gefahrtragung

  1. Die Eintrittskarten werden dem Kunden entweder unmittelbar vor Ort ausgehändigt, auf dessen Wunsch übersandt oder sind als digitales Ticket verfügbar (z.B. Handy-Ticket oder per E-Mail versandtes Ticket zum Ausdrucken). Ein Versand von Tickets ist nur bis spätestens 10 Tage vor der jeweiligen Veranstaltung möglich. Enthält das Ticket einen Barcode, so berechtigt nur seine erstmalige Verwendung zum Eintritt, unabhängig davon, ob er auf einem Originalticket oder in Form eines digitalen Tickets vorgezeigt wird. Es ist Sache des Kunden, seinen Webshop-Account, seinen Ticket-Ausdruck bzw. sein digitales Ticket vor dem unbefugten Zugriff durch Dritte zu schützen. Enthält das Ticket keinen Barcode, so gilt ebenfalls, dass nur der erste dem Einlasspersonal vorgelegte Ausdruck zum Eintritt berechtigt. Kopien oder Nachdrucke dieser Eintrittskarte erfolgen auf eigene Gefahr.
  2. Werden die Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlusts und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald die Eintrittskarten von dem Veranstalter bzw. von uns als dessen Vertreter an das Versandunternehmen übergeben wurden. Die Auswahl des Versandunternehmens erfolgt durch uns.
  3.  Werden Eintrittskarten auf Wunsch des Kunden in einer Vorverkaufsstelle oder an der Abendkasse hinterlegt, so kann der Kunde die Eintrittskarten dort nur innerhalb der Öffnungszeiten abholen.

§7  Informationspflichten des Kunden

  1. Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Vorverkaufsstelle.

  2. Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf eine persönliche Information durch die Vorverkaufsstelle zum Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung. Es wird auf Veröffentlichungen in den Medien verwiesen. Der Kunde ist verpflichtet sich über mögliche Zugangsbeschränkungen der Veranstaltungen (Altersbeschränkungen, etc.) und die Hausordnung des Veranstaltungsortes selbst zu informieren.

§8  Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Vorverkaufsstelle behält sich das Recht vor, auch jedes andere nationale oder international zuständige Gericht anzurufen.

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