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Unser Team ist für Sie da!
Das Hamburger Tafel Konzert das ursprünglich am 01.10.2010 im CCH stattfinden sollte, wurde abgesagt. Bereits gekaufte Karten können Sie an der Vorverkaufsstelle zurückgeben, wo Sie sie bekommen haben.
TWO DOOR CINEMA verlegt!
Das Konzert von Two Door Cinema am 26.11.10 wurde vom Uebel & Gefährlich ins Docks verlegt. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit.
Mehrzad Marashi abgesagt!
Die Tour von Mehrzad Marashi wurde abgesagt. Bereits gekaufte Karten können bei der Vorverkaufstelle bei der sie erworben wurden wieder zurückgegeben werden.
ROBYN verschoben!
Das Konzert von Robyn in der Großen Freiheit 36 wurde vom 13.09. auf den 10.10.10 verschoben. Bereits gekaufte Karten behalten Ihre Gültigkeit.
SIA abgesagt!
Das Konzert von Sia am 10.10.10 in der
Großen Freiheit 36 wurde abgesagt. Bereits gekaufte Karten können bei der Vorverkaufstelle bei der sie erworben wurden wieder zurück gegeben werden.
ALEX MAX BAND verlegt!
Der Auftritt des The Calling-Sängers Alex Max Band am 29.09.10 wurde vom Knust ins Grünspan verlegt. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit.
JOSHUA RADIN verschoben!
Das Konzert von Joshua Radin am 03.10.10 im
Uebel & Gefährlich wird verschoben. Ein neuer Termin ist noch nicht bekannt. Deswegen können bereits gekaufte Karten bei der Vorverkaufsstelle bei der sie erworben wurden wieder zurück gegeben werden.
STEVE MILLER BAND verlegt!
Das Konzert der Steve Miller Band am 16.10. wurde vom CCH in die Laeiszhalle verlegt. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit und können im Vorwege getauscht werden bei:
Karsten Jahnke GmbH, Oberstr. 14b, 20144 Hamburg (Mo-Fr von 10-18h) oder am Veranstaltungstag ab
19 Uhr in der Laeiszhalle.
OWL CITY abgesagt!
Das Konzert von Owl City am 29.11. im Docks wurde abgesagt. Bereits gekaufte Karten können in der Vorverkaufsstelle bei der sie erworben wurden zurück gegeben werden.
LIFEHOUSE verlegt!
Das Konzert von Lifehouse am 01.10.10 wurde vom Uebel & Gefährlich ins Docks verlegt. Bereits gekaufte Karten behalten ihre Gültigkeit.
NATURALLY 7 verschoben!
Das Konzert von
Naturally 7 am 06.09. in den Fliegenden Bauten wurde um einen Tag auf den 07.09.10 verschoben. Bereits gekaufte Karten behalten Ihre Gültigkeit
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstelle
Die Vorverkaufsstelle vermittelt nur namens und im Auftrage der jeweiligen Veranstalter den Kaufvertrag.
§1 Geltungsbereich
Für sämtliche Verträge und erteilten Aufträge betreffend der Vermittlung von Veranstaltungskarten gelten im Verhältnis zur Vorverkaufsstelle die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Bestandteil von Verträgen, es sei denn, sie werden durch die Vorverkaufsstelle ausdrücklich anerkannt.
§2 Preise
Die von den Mitarbeitern der Vorverkaufsstelle angebotenen Preise für die Veranstaltungskarten sind Endpreise inklusive MwSt., Vorverkaufsgebühr, Lizenzgebühr und Abgaben an den jeweiligen Veranstalter.
Für Veranstaltungen, die noch nicht im Verkauf sind, fällt zusätzlich eine Vormerkgebühr an.
Für die Nutzung der Zahlungsmöglichkeit durch EC-Karte wird eine Gebühr pro Zahlungsvorgang von € 0,50 erhoben.
Etwaige vom Veranstalter gewährte Ermäßigungen sind vom Kunden selbständig bei der Vorverkaufsstelle zu erfragen. Nachträgliche Ermäßigungen sind nicht möglich. Dies gilt auch dann, wenn die Ermäßigung vom Veranstalter erst nach dem Kauf festgesetzt wird.
§3 Anzahlungen und Reservierungen
Anzahlungen zur Bestellung von Veranstaltungskarten werden nur gegen Quittung entgegengenommen. Soll bei Abholung der Veranstaltungskarten die Anzahlung angerechnet werden, muss die Quittung vorliegen und zurückgegeben werden; ansonsten besteht kein Anspruch gegen die Vorverkaufsstelle.
Ist trotz Anzahlung die Beschaffung der gewünschten Veranstaltungskarten nicht möglich, so erhält der Besteller die Anzahlung gegen Vorlage der Quittung erstattet.
Ein Forderungsanspruch auf unbedingte Beschaffung kann weder durch Anzahlung noch durch einen schriftlichen Auftrag begründet oder anerkannt werden, da im voraus oftmals nicht erkennbar ist, ob und welche Veranstaltungskarten es noch gibt.
Die Vorverkaufsstelle verkauft keine Karten an gewerbliche Wiederverkäufer und behält sich vor, bei berechtigten Zweifeln den Auftrag zu kürzen oder gar nicht auszuführen.
Gutscheine oder Teile davon werden von der Vorverkaufsstelle nicht ausgezahlt.
§4 Rückgabe von Veranstaltungskarten
Veranstaltungskarten sind grundsätzlich von der Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen. Nur bei einer Absage oder Datumsverschiebung ist eine Rückgabe möglich. In diesen Fällen hat der Kunde die Original-Veranstaltungskarten spätestens innerhalb von einem Werktag nach dem ursprünglichen Termin an die Vorverkaufsstelle zurückzugeben, wo sie gekauft wurden.
Eine Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Veranstalter die entsprechenden Veranstaltungs-Kartengelder an die Vorverkaufsstelle zurück erstattet hat. Es besteht kein Anspruch auf Rückgewähr der von der Vorverkaufsstelle erhobenen Gebühren (siehe § 2).
Bei Nicht-Erstattung durch den Veranstalter und in begründeten Einzelfällen, ist die Vorverkaufsstelle berechtigt, die Pflicht der Erstattungen dem Veranstalter zurück zu übertragen.
Bei Verlust der Veranstaltungskarten ist eine Rückerstattung oder Ersatz ausgeschlossen.
Unmittelbar nach Übergabe der Veranstaltungskarten sind diese auf Richtigkeit zu überprüfen. Etwaige Fehler sind sofort anzuzeigen.
Veranstaltungstickets die per Fax, E-Mail oder per Internet bestellt wurden betrifft Fernabsatzverträge im Sinne von §312b BGB. Diese sind allerdings gemäß § 312b Abs.3 Nr.6 BGB nicht den speziellen Fernabsatzregelungen unterworfen. Dies bedeutet, dass die vermittelten Veranstaltungstickets grundsätzlich von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen sind.
§5 Haftungsbeschränkungen
Die Verpflichtung der Vorverkaufsstelle beschränkt sich auf die Abwicklung des Verkaufs der Veranstaltungskarten. Die Durchführung der Veranstaltung ist keine Vertragspflicht, sondern obliegt dem Veranstalter. Für Ansprüche im Zusammenhang mit der Veranstaltung (z.B. Durchführung, Organisation, Verlegung, Ausfall usw.) haftet allein der Veranstalter.
Die Vorverkaufsstelle haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen; im Übrigen nur nach dem Produkthaftungsgesetz wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
Die Regelungen nach 1. gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Soweit die Haftung nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
§6 Informationspflichten des Kunden
Die Vorverkaufsstelle übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der angebotenen Informationen und Veranstaltungen außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Vorverkaufsstelle.
Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf eine persönliche Information durch die Vorverkaufsstelle zum Ausfall oder Verlegung einer Veranstaltung. Es wird auf Veröffentlichungen in den Medien verwiesen. Der Kunde ist verpflichtet sich über mögliche Zugangsbeschränkungen der Veranstaltungen (Altersbeschränkungen, etc.) und die Hausordnung des Veranstaltungsortes selber zu informieren.
§7 Schlussklauseln
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch internationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Hamburg. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Die Vorverkaufsstelle behält sich das Recht vor, auch jedes andere nationale oder international zuständige Gericht anzurufen.